Jugendleitercard - JULEICA
Die deutschlandweit geltende Jugendleiter/-innen-Card (Juleica) ist der Nachweis für gut ausgebildete, ehrenamtliche Jugendleiterinnen und Jugendleiter.
Die Juleica erhalten Jugendleiterinnen und -leiter nur nach absolvierter Ausbildung nach bundesweit einheitlichen Qualitätsstandards, beispielsweise in pädagogischen Methoden, Rechten und Pflichten in der Leitungsaufgabe sowie in Erster Hilfe.
Die Card soll der Jugendleiterin bzw. dem Jugendleiter
- z. B. zur Legitimation gegenüber staatlicher und nichtstaatlicher Stellen von denen Beratung und Hilfe erwartet wird (z. B. Behörden der Bereiche Jugend, Informations- und Beratungsstellen, Polizei)
- zum Nachweis der Berechtigung für die Inanspruchnahme der vorgesehenen Rechte und Vergünstigungen (z.B. Freistellung von Jugendleiterinnen und Jugendleitern, Erstattung von Verdienstausfall) dienen.
Ab sofort kann die Juleica unter www.juleica-antrag.de
im Online-Antragsverfahren beantragt werden. Erforderlich sind dazu eine Email-Adresse sowie ein digitales Portrait-Foto.
Natürlich solltest du vor der Beantragung eine Juleica-Ausbildung, sowie einen Erste Hilfe Kurs absolviert haben und tatsächlich (ehrenamtlich) in der Jugendarbeit tätig sein.
In Bayern wird dieses Online-Antragsverfahren ab sofort angewandt.
Weitere Informationen:
www.juleica.de
www.dbjr.de
www.bjr.de
Das Juleica-Online-Antragsverfahren Schritt für Schritt zur neuen Juleica
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Juleica-BeantragungBayern-komp.ppsx Anleitung - Powerpointpräsentation |
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