Kreisjugendring
Allgemeine Info: Die Zuschuss-Richtlinien wurden von der Vorstandschaft des KJR Altötting und von den Vertretern der angeschlossenen Jugendverbände in der Vollversammlung beschlossen und in einigen Punkten zuletzt abgeändert. Sie dienen als verbindliche Grundlage für alle Förderanträge.

Der KJR Altötting vergibt alljährlich im Rahmen seines Haushalts Zuschüsse an einzelne Jugendgruppen und Jugendverbände, welche Mitglieder im KJR Altötting sind sowie an andere anerkannte freie Träger der Jugendarbeit im Landkreis.

  • Die Teilnehmer*innen müssen im Landkreis Altötting wohnen.
  • Veranstaltungen, die von anderen Stellen bezuschusst werden, müssen dies transparent angeben.
  • Die Fördermittel sind zweckgebunden zu verwenden.

Gefördert wird die Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Jugendleiter*innen (z.B. Juleica-Schulungen).

Voraussetzungen:

  • Vorwiegend pädagogische, methodische oder rechtliche Inhalte.
  • Dauer: Mindestens 1 Tag (bzw. entsprechende Stundenzahl).

Bezuschusst werden Veranstaltungen von Jugendgruppen für Kinder und Jugendliche, die offene, bildende oder kreative Angebote schaffen.

Voraussetzungen:

  • Die Maßnahme ist öffentlich ausgeschrieben oder richtet sich an eine größere Zielgruppe.
  • Keine reinen vereinsinternen Versammlungen oder Feiern.

Gefördert werden Erholungs- und Freizeitmaßnahmen (wie Zeltlager, Hüttenwochenenden) für Kinder und Jugendliche.

Förderbedingungen:

  • Mindestens 8 bis 50 Kinder/Jugendliche im Alter von 6 bis 27 Jahren.
  • Die Maßnahme muss mindestens 2 Übernachtungen umfassen.
  • Ein detailliertes Tagesprogramm muss nicht vorgelegt werden, jedoch die Ausschreibung/Einladung.

Förderung von innovativen, zeitlich begrenzten Projekten in der Jugendarbeit, die über das reguläre Jahresprogramm hinausgehen.

Voraussetzungen:

  • Klares pädagogisches Ziel und Projektcharakter.
  • Ausführliche Projektbeschreibung muss eingereicht werden.

Sonderförderung für die Neugründung von Jugendgruppen oder die Reaktivierung von Gruppen, die länger geruht haben.

Einzureichende Unterlagen:

  • Nachweis über Öffentlichkeitsarbeit (Presseartikel, Flyer, etc.).
  • Kurzbericht über die Gründung.

Dies dient der Unterstützung von jugendpolitischen Fragestellungen, planerischen Aufgaben zur Weiterentwicklung des Verbandes sowie der Erledigung der in diesem Rahmen anfallenden Verwaltungsarbeiten.

Förderungsvoraussetzungen:

  • Kann nur von den Kreisleitungen der Jugendverbände beantragt werden.
  • Pflicht: Einmal jährliche Teilnahme an der Vollversammlung des KJR.

Umfang der Förderung:

Es gibt eine Pauschale von 275,00 € (bzw. 250,00 €) jährlich.

Bezuschussungsfähig sind Arbeits- und Hilfsmittel (einschließlich Büromaterial, Fachliteratur und technische Mittel), um die pädagogische Arbeit wirkungsvoll zu gestalten.

Förderungsvoraussetzungen:

  • Arbeitsmittel müssen Eigentum der Gruppe bleiben.
  • Arbeitsmittel müssen als pädagogisch sinnvoll gelten.
  • Für technische Mittel kann erst nach 5 Jahren ein Folgeantrag gestellt werden.

Umfang der Förderung:

Gefördert werden 25% der Anschaffungskosten, bis maximal 275,00 € jährlich.