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Benutzungsordnung für den Zeltplatz am Peracher Badesee

Der KJR Altötting betreibt auf dem Grundstück Flächen-Nr. 1962 Gemarkung Perach einen Jugendzeltplatz. Die Anlage ist von Mai bis Ende September eines jeden Jahres geöffnet. Die auf dem Zeltplatz in Perach aufgestellten Zelte und das dazugehörende Material sind Eigentum des KJR Altötting.

  1. Der Zeltplatz darf ausschließlich von Jugendgruppen mit verantwortlichem Leiter nach rechtzeitiger Anmeldung mittels Anmeldeformular belegt und benutzt werden. Die Anmeldung für den Zeltplatz kann ab dem 1. Oktober des Vorjahres in der Geschäftsstelle des KJR, Herrenmühlstr. 35, 84503 Altötting, Tel. 08671/928 953, e-mail: geschaeftsstelle@kjr-aoe.de erfolgen. Für die endgültige Anmeldung wird den Jugendgruppen / Verbänden ein Anmeldeformular zugesandt.
    Jede Belegungsgruppe muss eine Anzahlung in Höhe von 75,-- € bis spätestens 3 Monate vor Belegungstermin, an den KJR Altötting (Bankverbindung: Sparkasse Altötting-Mühldorf, IBAN: DE88711510200000031575, BIC: BYLADEM1MDF), zahlen. Erfolgt die Anzahlung nicht rechtzeitig, wird der Belegungstermin storniert.
    Fällt eine Jugendgruppe, die sich für die Belegung des Zeltplatzes angemeldet hat, aus, ist dies unverzüglich der Geschäftsstelle des KJR mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Benachrichtigung behält sich der KJR vor, eine Ausfallgebühr zu berechnen (bis 8 Wochen vor dem Termin 20%, bis 4 Wochen 50%, bei weniger als 4 Wochen 80% der zu erwartenden Einnahmen).
  2. Die Erlaubnis zur Belegung des Platzes erteilt ausschließlich der KJR Altötting bzw. ein von diesem beauftragter Vertreter.
  3. Einer Jugendgruppe müssen mindestens 5 Jugendliche bis zu einem Alter von 25 Jahren angehören. Die Altersgrenze gilt nicht für den Leiter der Gruppe und sonstige Aufsichtspersonen. Der Leiter der Jugendgruppe muss volljährig sein. Für je 10 Mitglieder einer Jugendgruppe ist mindestens eine Aufsichtsperson erforderlich.
  4. Die Benutzer des Platzes sind verpflichtet, die Anlage pfleglich zu behandeln und stets in sauberem Zustand zu halten. Putzutensilien müssen von der Gruppe selbst mitgebracht werden.
    Beschädigungen am Platz oder Inventar sind unverzüglich dem KJR bzw. dessen Vertreter zu melden. Der Betriebsträger sowie der Landkreis Altötting haftet nicht für Schäden, die Belegern entstehen.
  5. Auf dem Platz darf nur an der dafür vorgesehenen Stelle Feuer gemacht werden. Es ist verboten, auf dem Gelände des Peracher Badesees Holz zu schlagen. Sauberes Brennholz ist von der Gruppe selbst mitzubringen. Es ist verboten unsauberes Holz und andere Dinge (Sperrholz, Kunststoffe usw.) zu verbrennen. Die Feuerstelle ist nach Benutzung zu reinigen. Die entstandene Asche ist von der Gruppe zu entsorgen.
  6. Oberstes Gebot in Sachen Abfall sollte die Müllvermeidung sein! Der entstandene Müll muss von den Gruppen wieder mitgenommen werden.
  7. Von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr ist Nachtruhe. Lärmbelästigungen sind insbesondere in dieser Zeit zu vermeiden.
  8. Der Gruppenleiter haftet für die ordnungsgemäße Nutzung des Zeltplatzes und für entstandene Schäden. Es empfiehlt sich der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für die Dauer der Maßnahme.
  9. Nach Abschluss der Maßnahme sorgt der Gruppenleiter dafür, dass der Platz in einem sauberen Zustand übergeben wird.
  10. Für die Abnahme des Platzes ist die Anwesenheit des Platzwartes erforderlich. Bitte hierfür 4–5 Tage vorher einen Termin mit dem Platzwart vereinbaren.


Vor der Abreise ist / sind:

    • das gesamte Gelände gründlich zu säubern
    • die Toiletten, Duschen und Waschräume hygienisch zu reinigen
    • alle sonstigen benutzten Räume (auch überdachter Sitzplatz) zu säubern
    • mobile Gegenstände an den vorgesehenen Platz zu bringen
    • das Feuer in der Feuerstelle zu löschen und zu säubern
    • das Gebäude abzuschließen und alle Schlüssel an den Platzwart zurückzugeben.

 Wird bei der Abnahme die Notwendigkeit einer Nachreinigung festgestellt, so sind die entstehenden Kosten von der Gruppe zu tragen.

  1. Jugendgruppen, deren Mitglieder die Anordnungen wiederholt nicht befolgen, können vom Beauftragten des Kreisjugendring des Platzes verwiesen werden.
  2. Der Zeltplatz kann zur Be- und Entladung eines Zeltlagers sowie zu Versorgungsfahrten befahren werden. Ansonsten sollen Fahrzeuge auf der öffentlichen Parkfläche abgestellt werden. Flächen mit Feinbelag und Wiese dürfen grundsätzlich nicht befahren werden. Die Zufahrtschranken sind geschlossen zu halten.
  3. Die Mindestbelegungszeit beträgt 2 Übernachtungen.

Belegungspreise:

Landkreisgruppen:           9,00 Euro p. P. u. Tag/Nacht

Auswärtige Gruppen:       11,00 Euro p. P. u. Tag/Nacht

Mindestpauschale pro Tag (bei geringer Teilnehmerzahl unter 10 Teilnehmer): 100,00 Euro

Der Zeltplatz wird ehrenamtlich betreut.

Die genaue Ankunftszeit ist eine Woche vor der Anreise Herrn Kogoj (Platzwart), mitzuteilen (Tel: 0151-56500942).

Anmeldung/Reservierung für den Zeltplatz (ab 01. Oktober j. J.):
Geschäftsstelle Kreisjugendring Altötting
Herrenmühlstraße 35 ~ 84503 Altötting
Tel.: 08671/8838447, e-mail: geschaeftsstelle@kjr-aoe.de